Datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts (Google Schriftarten)
Bisher war es üblich Google Fonts über einen Querverweis in Websites einzubinden. Inzwischen ist eine alternative Einbindung vorzuziehen.
Das Landesgericht München hat im Jänner 2022 ein Urteil gefasst, das weitreichende Folgen für viele Website-Betreiber hat. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gab und gibt es immer noch eine Lawine von Abmahungen aufgrund “angeblich” problematischer Einbindung von Google Fonts in Bezug auf den Datenschutz.
Wir empfehlen allen unseren Kunden und Lesern sowohl die Informationen der Wirtschaftskammer zur Google-Fonts-Problematik zu lesen als auch wenn nötig eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts (Google Schriftarten)